Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Verkauf Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen:
Wann sollte ich meine Immobilie in Garmisch-Partenkirchen verkaufen ?
In der Regel verkauft man die eigene Immobilie in Garmisch-Partenkirchen, wenn persönliche Gründe (z. B. Umzug, Erbschaft, Scheidung, etc.) dafür sprechen. Wirtschaftlich gesehen ist der Zeitpunkt eines Immobilienverkaufs in Garmisch-Partenkirchen günstig, wenn sich die Immobilienpreise in Garmisch-Partenkirchen auf einem „zyklischen Hoch“ befinden. Bei vermieteten Wohnungen in Garmisch-Partenkirchen ist bei Auszug oder Tod des Mieters eine gute Gelegenheit zum Immobilienverkauf, da freie Wohnungen in der Regel teurer als vermietete Wohnungen verkauft werden können.
Welche Fragen sollte ich vor einem Immobilienverkauf in Garmisch-Partenkirchen geklärt haben ?
Klären Sie bereits vor dem Start Ihres Immobilienverkaufs in Garmisch-Partenkirchen, ob Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie die Anschlussimmobilie mieten oder kaufen möchten. Beachten Sie dabei, dass im Falle einer vorzeitigen Kreditauflösung unter bestimmten Bedingungen eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf anfallen kann.
Starten Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen erst, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie über eine Immobilienbewertung in Erfahrung gebracht haben und Sie alle wichtige Verkaufsunterlagen zusammengestellt haben. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über wichtigsten Fragen vor Verkaufsstart Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen:
- Haben Sie eine Anschlussimmobilie in Aussicht ?
- Müssen Sie u.a. eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kreditauflösung bezahlen ?
- Hat Ihre zu verkaufende Immobilie in Garmisch-Partenkirchen einen Renovierungsbedarf ?
- Liegt Ihnen eine Flurkarte, ein Grundbuchauszug, die Grundrisse Ihrer Immobilie, ein aktueller Energieausweis vor ?
- Sie die Unterlagen der Gebäudeversicherung, die Teilungserklärung, die Protokolle der vergangenen Eigentümerversammlungen, Mietenaufstellungen der letzten Jahre, die Hausgeldabrechnungen der vergangenen Jahre, etc. vorhanden ?
- Haben Sie Aufstellungen über die Instandhaltung der Immobilie (in Bezug auf die Instandhaltungskosten) ?
- Möchten Sie das Inventar, wie Möbel, Einbauküche, etc. der Immobilie mit verkaufen ?
- Hat jemand ein Vorkaufsrecht auf Ihre Immobilie ?
- Wie hoch ist der Wert Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen ?
Welche Besonderheiten sollte ich beim Verkauf meiner Immobilie in Garmisch-Partenkirchen beachten ?
Manche Besonderheiten ergeben sich aus der Art der zu verkaufenden Immobilie. Wenn Sie zum Beispiel ein Einfamilienhaus (EFH) in Garmisch-Partenkirchen verkaufen möchten, sollten Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen kennen, da Kaufinteressenten den Bodenrichtwert bei der Höhe ihres Kaufgebots berücksichtigen könnten. Möchten Sie ein Reihenhaus in Garmisch-Partenkirchen verkaufen, sollten Sie auch wissen, ob das Dachgeschoss ausgebaut werden könnte, falls Kaufinteressenten Ihrer Immobilie zusätzliche Wohnfläche benötigen.
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie in Garmisch-Partenkirchen, wie zum Beispiel dem Verkauf eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeeinheit (Ladenflächen / Büroflächen, etc.) werden Kaufinteressenten Ihrer Immobilie unter Umständen nach Mieterträgen / Mietsteigerungspotenzialen fragen, so sollten Sie bei Besichtigungen auf jegliche Fragen in Bezug auf die Mietrenditen Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen vorbereitet sein.
Zu welchem Preis sollte ich meine Immobilie in Garmisch-Partenkirchen anbieten ?
In der Regel wird der Angebotspreis Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen in etwa 5 % bis 8 % über dem tatsächlich zu erwartenden Verkaufspreis angesetzt, so haben Sie einen ausreichenden Verhandlungsspielraum für Preisverhandlungen. Auch können Sie Ihre Immobilie in Garmisch-Partenkirchen im sogenannten Bieterverfahren anbieten, hier legen Sie als Verkäufer der Immobilien im Vorfeld keinen Kaufpreis fest, stattdessen konkurrieren Ihre Kaufinteressenten um den Zuschlag, indem sie ein Kaufgebot abgeben, das ihrer Einschätzung nach, dem Immobilienwert entspricht. Dieses kann weit unter dem von Ihnen anvisierten Verkaufspreis Ihrer Immobilie liegen, jedoch kann der Verkaufspreis im Bieterverfahren auch deutlich über Ihrem anvisierten Verkaufspreis liegen.
Der Angebotspreis Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks in Garmisch-Partenkirchen sollte nicht zu hoch festgesetzt werden, da Sie sonst kaum Nachfrage oder Besichtigungswünsche bekommen. Der Angebotspreis Ihrer Immobilie in Garmisch-Partenkirchen sollte allerdings auch nicht zu niedrig angesetzt werden, da Immobilien-Käufer in der Regel noch Zugeständnisse beim Kaufpreis erwarten und ein zu niedrig festgesetzter Angebotspreis Ihrer Immobilie kaum noch erhöht werden kann.
Benötige ich einen Energieausweis beim Immobilienverkauf in Garmisch-Partenkirchen ?
Seit 2015 drohen den Eigentümern von Immobilien empfindliche Strafen, wenn sie nicht bei Besichtigungen einen gültigen Energieausweis vorlegen können (Energieausweis ist Pflicht). Grundsätzlich kommt ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis zur Dokumentation des energetischen Standards für Sie Frage. Sie können sich für einen der beiden Energieausweise entschieden, sofern bei Ihnen nicht der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Verbrauchswerte Ihrer Immobilie bzw. den theoretisch benötigten Energiebedarf Ihres Hauses oder Wohnung in Garmisch-Partenkirchen.
In der Regel schlägt die Ausstellung eines Energieausweises mit bis zu 500,00 € zu Buche.
Sollte ich meine Immobilie in Garmisch-Partenkirchen besser privat oder über einen Immobilien-Makler verkaufen ?
Viele Eigentümer einer Immobilie unterschätzen, den Zeit- und Kostenaufwand, der beim Privatverkauf einer Wohnung oder eines Hauses in Garmisch-Partenkirchen. Auch ist nicht jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung in der Lage, das gesamte Aufgaben- und Leistungsspektrum eines Immobilienmaklers zu erbringen, da er beispielhaft nicht wie ein Immobilienmakler:
- das Exposé der Immobilie professionell gestalten kann (z. B. Fotos mit Weitwinkel-Kamera, Grafikprogramm für Grundrisse, Ausschnitt eines Stadtplans, etc.)
- nicht mehrere Vertriebswege parallel nutzen kann (i.d.R. hat ein ortskundiger Immobilienmakler eine Datenbank mit Interessenten, etc.)
- der private Immobilienverkauf rechtlich absichert ist (so hat ein Immobilienmakler eine entsprechende Haftpflichtversicherung bei Fehler, hat Erfahrung bei der Klärung von Rechtsfragen)
- dem Käufer der Immobilien bei dessen Immobilienfinanzierung helfen kann.
Ein großer Vorteil eines Immobilienmaklers ist es auch, dass ein Makler die Position eines „neutraler“ (Ver-) Mittlers bei den Vertragsverhandlungen einnehmen kann, dadurch sind Kaufinteressenten eher bereit, einem „Mittler“ (wie dem Immobilienmakler) als einem Eigentümer einer Immobilie zu sagen, was an einer Immobilie gefällt und was nicht bzw. unter welchen Bedingungen die Kaufinteressenten kaufen würden.
Richtig gute Immobilienmakler können aufgrund ihrer „Mittlerfunktion“ oftmals sehr gute Preise durchsetzen, zumal Immobilienmakler nur im Erfolgsfall ihre Maklerprovision bekommen. Unter dem Strich ist ein guter Immobilienmakler sein Geld wert und der Privatverkauf von Immobilien nur in Ausnahmefällen zu empfehlen (wie z. B. bei einem Immobilienverkauf an Freunde, Bekannte, etc.).
Wie sollte ich Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen am Besten organisieren ?
Jeder Kaufinteressent, der ein Exposé Ihrer Immobilie angefordert hat, sollten Sie telefonisch kurz kontaktierten. Wenn Ihre zu verkaufende Immobilie in das Suchprofil eines Immobilien-Interessenten passt, sollte Sie mit diesem einen individuellen Besichtigungstermin vereinbaren.
Oftmals ist das Ziel von Immobilienbesichtigungen nicht einfach nur die Immobilie zu zeigen, sondern mit den Kaufinteressenten ins Gespräch zu kommen und deren Bedürfnisse genauer kennenzulernen. Versuchen Sie mit den Interessenten an Ihrer Immobilie auch gleich eine Übereinkunft über die nächsten Schritte zu bekommen.
Die Verkaufsverhandlungen Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grunstückes in Garmisch-Partenkirchen sollten möglichst von einem Verkaufsprofi durchgeführt werden, der für Sie, mit einer klaren „Abschlussorientierung“ verhandelt.
Welche Wege der Vermarktung meiner Immobilie in Garmisch-Partenkirchen sollte ich nutzen, um den richtigen Käufer für meine Immobilie zu finden ?
Bei der Vermarktung sollten unterschiedliche Werbewege zum Einsatz kommen, um alle Verkaufspotentiale zu nutzen. In jedem Fall sollten in den vier oder fünf größten Immobilienportalen, wie Immobilienscout24, Immowelt, Immonet oder Immobilien.de jeweils Anzeigen Ihrer zu verkaufenden Immobilie geschaltet werden, in denen Käufer nach Immobilien suchen.
Darüber hinaus ist es ratsam, lokale Vermarktungsmaßnahmen im Umfeld Ihrer Immobilie zu ergreifen (wie Anzeigen in Tageszeitungen, lockalen Anzeigenblättern, oder das Verteilen von Flyern, etc.).
Was sollte im Kaufvertrag meiner Immobilie in Garmisch-Partenkirchen stehen und was nicht ?
Der Kaufvertrag sollte die Interessen beider Parteien (dem Immobilien-Verkäufer, sowie dem Immobilien-Käufer) widerspiegeln, da erfahrungsgemäß nur dann beide Parteien den Kaufvertrag unterschreiben. Was dann im Kaufvertrag stehen soll und was besser nicht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, z. B.:
- sollen Mängel im Kaufvertrag erwähnt werden ?
- soll die Einbauküche mit verkauft werden ?
- sollen bestimmte Merkmale wie Wohnfläche, Mieteinnahmen, etc. vertraglich zugesichert werden ?
Diese und andere Punkte müssen im Vorfeld zwischen Verkäufer einer Immobilie und dem Immobilien-Käufer verhandelt werden. Für Sie als Verkäufer einer Immobilie ist es in jedem Fall wichtig, dass Ihre Immobilie „wie besehen verkauft“ wird und eine Haftung für Mängel soweit wie möglich ausgeschlossen sind (Achtung bei versteckten Mängeln).